Vereinbarung über eine Fraktionsgemeinschaft
Unabhängigen Liste für Riesa und Bürgerbewegung Riesa
Stadtratsperiode 2024-2029
- 1
Die gewählten Stadträte der Unabhängigen Liste für Riesa und der Bürgerbewegung Riesa bilden aufgrund gemeinsamer politischen Ziele für die Stadtratsperiode 2024-2029 eine gemeinsame Fraktion.
- 2
Es gilt die Fraktionsordnung in der jeweils gültigen Fassung. Über die Fraktionsordnung entscheiden die Fraktionsmitglieder in der konstituierenden Sitzung.
- 3
Den Fraktionsvorsitzenden und seinen Stellvertreter wählen die Fraktionsmitglieder mit der einfachen Mehrheit für die Dauer der Wahlperiode. Auf Antrag von 2/3 der Fraktionsmitglieder oder bei Ausscheiden bzw. Rücktritt ist unverzüglich neu zu wählen.
- 4
Die gemeinsame Fraktion trägt den Namen: Unabhängige Liste / Bürgerbewegung Riesa
- 5
Die Beteiligten dieser Fraktionsgemeinschaft können über die Aufnahme weiterer Stadträte in diese Fraktionsgemeinschaft gemeinschaftlich entscheiden.
- 6
Die Besetzung der Ausschüsse und die Entsendung in die Aufsichtsräte erfolgt nach den Regelungen in der Fraktionsordnung. Das Stärkeverhältnis ist dabei zu berücksichtigen. Unabhängig hiervon sollte jeder Stadtrat in einem Ausschuss und/oder Aufsichtsrat vertreten sein.
- 7
Die Abstimmung ist frei; es besteht kein Fraktionszwang. Grundsätzliche politische Entscheidungen erfolgen nur im Einvernehmen zwischen den Beteiligten. Einzelne Stadträte der Unabhängigen Liste für Riesa sowie der Bürgerbewegung Riesa können eine von der Mehrheit der Fraktion abweichende Meinung in einer Frage von besonderer Bedeutung selbstständig vertreten, sofern er/sie nach Erörterung der Frage in der Fraktion dieses Verlangen stellt.